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Geschäftsbedingungen
Meine Tätigkeit ist auf den Nachweis oder / und die Vermittlung von Verträgen gerichtet. Meine Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum, anderweitige Verwertung und Zwischenverkauf oder Vermietung sind vorbehalten.
Ich weise darauf hin, dass die von mir weitergegebenen Objektinformationen vom Objektanbieter stammen und von mir auf deren Richtigkeit hin nicht überprüft worden sind. Es ist Sache meines Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Ich übernehme daher für die Richtigkeit der weitergegebenen Informationen keinerlei Haftung.
Einer Tätigkeit für beide Vertragspartner wird zugestimmt.
Der Kunde / die Kunden hat / haben im Erfolgsfall, d.h., wenn infolge einer durch mich erbrachten Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit der von dem Kunden / den Kunden gewünschte Hauptvertrag oder ein wirtschaftlich und persönlich gleichwertiger Vertrag sofort oder später zustande gekommen ist, die Maklercourtage wie folgt zu entrichten:
Bei Verkauf von Grundbesitz sind vom Verkäufer und Käufer jeweils 3 % zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer vom erzielten Gesamtkaufpreis inkl. aller dem Verkäufer / Käufer versprochenen Leistungen zu zahlen.
Bei Erbbaurechten zusätzlich zur Gebäudeprovision sind 3 % zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer auf den gesamten zu zahlenden und kapitalisierten Erbauzins vom Berechtigten zu zahlen.
Je Options-, An- und Vorkaufsrecht sind 2 % zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer vom Verkehrswert vom Berechtigten zu zahlen.
Bei Geschäfts- und Unternehmensverkäufen bzw. An- und Verkauf von Unternehmen oder Beteiligungen sind 5 % zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer von der gesamten Vertragssumme vom Erwerber zu entrichten.
Bei Darlehen und Verträgen aller Art sind vom Darlehensnehmer oder Auftragnehmer 1,5 % zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer auf die Vertragssumme zu zahlen.
Bei Ladenvermietung, Büros, Hallen od. sonstiger gewerblicher Vermietung sind 3 % zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer aus der Summe eines 10-Jahres Miet- oder Pachtvertrages vom Mieter zu zahlen. Bei kürzeren Laufzeiten 2 Monatsbruttomieten zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Bei Wohnraumvermietung ist das 2-fache der monatlichen Nettomiete = 2 Monatsgrundmieten zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer vom Mieter zu zahlen, unabhängig einer Honorierung durch den Vermieter.
Bei Staffelmietverträgen ist die Berechnungsbasis die durchschnittliche Monatsmiete der Vertragsdauer. Etwaige mietfreie Zeiten werden nicht in die vorstehend genannten Zeitspannen eingerechnet. Bei Options-, Vormiet-, An- oder Verkaufsrechten werden unabhängig von der Vereinbarten Vertragsdauer je Recht eine Monatsmiete zuzüglich Mehrwertsteuer vom Nutzer bzw. Berechtigten gezahlt.
Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise sind ausschließlich für meinen Kunden bestimmt. Diesem ist es daher ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise oder Informationen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von mir, welche zuvor eingeholt werden muss, an Dritte weiter zu geben. Verstößt der Kunde hiergegen und schließt der Dritte den Hauptvertrag ab, so ist mein Kunde verpflichtet, mir die vertragliche vereinbarte Provision zu entrichten. Dies gilt auch dann, wenn nicht der Dritte, an die der Kunde die Informationen weitergegeben hat, sondern eine andere Person, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag abschließt.
Ist dem Kunden ein von mir angebotenes Objekt bereits bekannt, so hat er mich innerhalb von fünf Werktagen nach Erhalt meines Angebotes auf die bestehende Vorkenntnis hinzuweisen. Geschieht dies nicht, so hat der Kunde mir im Wege des Schadenersatzes sämtliche Aufwendungen zu ersetzen, die mir dadurch entstanden sind, dass der Kunde mich nicht über die bestehende Vorkenntnis informiert hat.
Der Kunde, welcher mir ein Objekt zu Vermarktung an die Hand gegeben hat, ist verpflichtet, vor Abschluss des beabsichtigten Hauptvertrages unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehen Vertragspartners bei mir zurückzufragen, ob die Zuführung des vorgesehenen Vertragspartners durch meine Tätigkeit veranlasst wurde.
Soweit keine wesentlichen Vertragspflichten oder Leben, des Köpers oder der Gesundheit verletzt sind, beschränkt sich meine Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Die Verjährungsfrist für sämtliche Schadenersatzansprüche des Kunden gegen mich beträgt drei Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die die Schadenersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist.
Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar, so wird dadurch die Wirksamkeit des übrigen Teils bzw. der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise sind ausschließlich für meinen Kunden bestimmt. Diesem ist es daher ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise oder Informationen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von mir, welche zuvor eingeholt werden muss, an Dritte weiter zu geben. Verstößt der Kunde hiergegen und schließt der Dritte den Hauptvertrag ab, so ist mein Kunde verpflichtet, mir die vertragliche vereinbarte Provision zu entrichten. Dies gilt auch dann, wenn nicht der Dritte, an die der Kunde die Informationen weitergegeben hat, sondern eine andere Person, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag abschließt.
Ist dem Kunden ein von mir angebotenes Objekt bereits bekannt, so hat er mich innerhalb von fünf Werktagen nach Erhalt meines Angebotes auf die bestehende Vorkenntnis hinzuweisen. Geschieht dies nicht, so hat der Kunde mir im Wege des Schadenersatzes sämtliche Aufwendungen zu ersetzen, die mir dadurch entstanden sind, dass der Kunde mich nicht über die bestehende Vorkenntnis informiert hat.
Der Kunde, welcher mir ein Objekt zu Vermarktung an die Hand gegeben hat, ist verpflichtet, vor Abschluss des beabsichtigten Hauptvertrages unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehen Vertragspartners bei mir zurückzufragen, ob die Zuführung des vorgesehenen Vertragspartners durch meine Tätigkeit veranlasst wurde.
Soweit keine wesentlichen Vertragspflichten oder Leben, des Köpers oder der Gesundheit verletzt sind, beschränkt sich meine Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Die Verjährungsfrist für sämtliche Schadenersatzansprüche des Kunden gegen mich beträgt drei Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die die Schadenersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist.
Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar, so wird dadurch die Wirksamkeit des übrigen Teils bzw. der übrigen Bestimmungen nicht berührt.