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News

01.01.2016

Immobilienjahr 2016: Das ändert sich für Eigentümer, Vermieter und Mieter - Energieeinsparverordnung (EnEV) - höhere Anforderungen an den Neubau seit 1. Januar - Mietpreisbremse - weitere Länder ziehen nach

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01.06.2015

neues Gesetz zum Bestellerprinzip

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25.02.2015

Verfassungswidrige Entscheidung des Koalitionsausschusses bezüglich Provisionszahlungen an Makler bei Wohnraumvermittlung

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23.01.2015

Skandalentscheidung des Gerichts: ein Freibrief für "Dreckschweine" und "Schmarotzer"

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06.11.2013

IVD: Koalition will Vertragsfreiheit beim Maklervertrag abschaffen

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23.09.2013

Nach der Wahl 2 – Was ist mit der Mietpreisbremse?

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11.02.2012

Mietrecht: Vermieter haftet nicht für Wasserrohrbruch

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19.02.2011

Grundsteuer: Bei der Grundsteuer ist das Land gespalten. Bis zum Jahresende sollen verschiedene Modelle getestet werden. Ein Gesetz zur einheitlichen Erhebung in ganz Deutschland kann erst im nächten Jahr erarbeitet werden, weil über die Berechnung

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17.09.2009

Aktueller Steuerlicher Hinweis für Hauseigentümer

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05.06.2009

Gericht klärt Informationsbedürfnis: Bei Internetzugang darf keine Parabolantenne an die Fassade

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25.05.2009

Nebenkostenzahlungspflicht des Mieters auch bei vorzeitiger Rückgabe

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28.04.2009

Thema Finanzkrise: Käufer finden keine Miethäuser mehr - Trotz hoher Nachfrage wollen Eigentümer ihre Immobilien nicht abgeben

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20.03.2009

Mietrecht Wohnungsmarkt: Kein Recht auf Rücktritt vom Mietvertrag

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04.10.2007

Mannheim hat sich laut einer aktuellen Studie besser entwickelt als manch andere Großstadt

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02.10.2007

Die Nachfrage nach preisgünstigem Wohnraum wird steigen

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06.11.2013

IVD: Koalition will Vertragsfreiheit beim Maklervertrag abschaffen


Die Ankündigung des SPD-Verhandlungsführers der Arbeitsgruppe Verkehr und Bauen, Florian Pronold, das so genannte Bestellerprinzip so festzuschreiben, dass der Mieter künftig von jeglichen Courtageforderungen des Maklers freigestellt wird, lehnt der IVD ab. „Hiermit wird die bisherige Aussage, dass derjenige, der den Makler bestellt, ihn auch bezahlt, ad absurdum geführt“, kommentiert IVD-Präsident Jens-Ulrich Kießling den Vorstoß der Koalitionäre. Nach Ansicht des IVD besteht für eine Neuregelung des Maklerrechts kein Anlass. „Der Markt regelt sehr gut, wer die Maklerprovision in welcher Höhe zahlt“, so Kießling. „In Regionen mit einem Überangebot an Wohnungen zahlt der Vermieter. In Regionen mit einem erhöhten Bedarf an Wohnungen dementsprechend der Mieter. Für eine Einschränkung der Vertragsfreiheit besteht überhaupt keine Veranlassung. Der bisher hierzu vom Bundesrat formulierte Gesetzestext wäre also eine Mogelpackung, weil danach immer der Vermieter den Makler bezahlen müsste.“

Mietpreisbremse ist kontraproduktiv

Außerdem hat Bundesbauminister Dr. Peter Ramsauer (CSU) zusammen mit Florian Pronold (SPD) heute Morgen bekannt gegeben, dass die bereits angekündigte Mietpreisbremse in Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten umgesetzt werden soll. Das heißt, dass dort die Mieten bei einer Wiedervermietung nur maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen dürfen. In welchen Städten die Maßnahme greifen soll, legen die Bundesländer fest. Der Immobilienverband IVD kritisiert dieses Vorhaben, da Investitionen zur Verbesserung des Gebäudebestands künftig unterbleiben. „Die Mietpreisbremse richtet sich langfristig gegen die Mieter, obwohl diese davon profitieren sollen“, sagt Kießling. Außerdem konterkariere die Mietpreisbremse auch die politischen Ziele zum Klimaschutz und dem demografischen Wandel. „Das Mietniveau ist dann vielleicht niedriger, aber freie Wohnungen gibt es trotzdem nicht. Zudem sind die Wohnungen in einem schlechteren Zustand“, unterstreicht Kießling. Hinzu kommt, dass den Mietsuchenden mit geringem Einkommen die Mietpreisbremse nicht zu Gute kommt. Ein Vermieter wird sich auch bei einer Deckelung der Mieten immer für denjenigen mit der höchsten Bonität als Mieter entscheiden.

Zusätzlich zur Deckelung der Neuvertragsmieten ist geplant, die Kappungsgrenze im Bestand weiter herabzusetzen. Innerhalb von vier Jahren soll die Miete nur noch um 15 Prozent erhöht werden dürfen. „Würden die Mieten linear steigen, wäre das kein Problem“, sagt Kießling. Mieten folgten aber Zyklen, so dass sie teilweise stagnieren oder sinken, um dann in einigen Jahren deutlich zu steigen. „Die Herabsetzung der Kappungsgrenze nimmt Vermietern die Möglichkeit, in diesen Perioden die Miete anzupassen“, erklärt Kießling. „Vermieter werden daher künftig noch sehr viel stärker darauf achten, die Mieten regelmäßig anzuheben.“

 

IDV Pressemitteilung

 

 

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