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23.01.2015
Hierzu der Artikel des MannheimerMorgen vom 23. Januar 2015 von den dpa-Korrespondenten Frank Christiansen und Martin Höke
Düsseldorf.
Mit dem notorischen Stehpinkler hatte der Düsseldorfer Vermieter wohl nicht gerechnet, als er in Bad und Gäste-WC teueren Marmor verlegen lies. Promt war der edle Boden beim Auszug des Mieters stumpf - rund um die Toilettenbecken und verursacht duurch Urinspritzer, wie ein Fachmann feststellte. Doch als der Eigentümerden Schaden von fast 2000,- Euro von der Kaution abziehen will, beißt er bei der Justiz auf Granit. Denn Amtrichter Stefan Hank blieb standhaft: Mieter dürfen auf der Toilette im Stehen pinkeln...
..."Regeln unzulässig"
"Vorgaben des Vermieters hinsichtlich der Toilettenbenutzung sond jedenfalls in alller Regel unzulässig. Sie sind ohnehin nicht überprüfbar und machen daher wenig Sinn". Sagt der Sprecher des Deutschen Mieterbundes, Ulrich Robertz.
Urteil des G Düsseldorf, Az.: 42 C 10583/14
Kommentar:
"Mieter dürfen im Stehen pinkeln"
Das ist nicht das Problem, wie jemand uriniert, sondern, dass die damit verbundenen Verunreinigung und Beschädigung vom Vermieter hingenommen werden muss. Da haben sich die Richter wieder ein Negativ-Urteil geleistet... Es sollte dem Herrn Amstrichter am besten mal in seinem eigenen Umfeld etwas in Mitleidenschaft gebracht werden, damit er versteht wie mit Dingen umzugehen ist!
Da braucht man sich auch nicht wundern wenn Rewgeln als unzulässig betrachtet werden, dass sich alle Individuen in unserer Gesellschaft Rücksichtslos aufführen.
C. Bennighof