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News

01.01.2016

Immobilienjahr 2016: Das ändert sich für Eigentümer, Vermieter und Mieter - Energieeinsparverordnung (EnEV) - höhere Anforderungen an den Neubau seit 1. Januar - Mietpreisbremse - weitere Länder ziehen nach

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01.06.2015

neues Gesetz zum Bestellerprinzip

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25.02.2015

Verfassungswidrige Entscheidung des Koalitionsausschusses bezüglich Provisionszahlungen an Makler bei Wohnraumvermittlung

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23.01.2015

Skandalentscheidung des Gerichts: ein Freibrief für "Dreckschweine" und "Schmarotzer"

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06.11.2013

IVD: Koalition will Vertragsfreiheit beim Maklervertrag abschaffen

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23.09.2013

Nach der Wahl 2 – Was ist mit der Mietpreisbremse?

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11.02.2012

Mietrecht: Vermieter haftet nicht für Wasserrohrbruch

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19.02.2011

Grundsteuer: Bei der Grundsteuer ist das Land gespalten. Bis zum Jahresende sollen verschiedene Modelle getestet werden. Ein Gesetz zur einheitlichen Erhebung in ganz Deutschland kann erst im nächten Jahr erarbeitet werden, weil über die Berechnung

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17.09.2009

Aktueller Steuerlicher Hinweis für Hauseigentümer

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05.06.2009

Gericht klärt Informationsbedürfnis: Bei Internetzugang darf keine Parabolantenne an die Fassade

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25.05.2009

Nebenkostenzahlungspflicht des Mieters auch bei vorzeitiger Rückgabe

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28.04.2009

Thema Finanzkrise: Käufer finden keine Miethäuser mehr - Trotz hoher Nachfrage wollen Eigentümer ihre Immobilien nicht abgeben

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20.03.2009

Mietrecht Wohnungsmarkt: Kein Recht auf Rücktritt vom Mietvertrag

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04.10.2007

Mannheim hat sich laut einer aktuellen Studie besser entwickelt als manch andere Großstadt

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02.10.2007

Die Nachfrage nach preisgünstigem Wohnraum wird steigen

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25.02.2015

Verfassungswidrige Entscheidung des Koalitionsausschusses bezüglich Provisionszahlungen an Makler bei Wohnraumvermittlung


Koalition einigt sich auf unechtes Bestellerprinzip – IVD kündigt Verfassungsklage an

Trotz aller Warnungen vor den negativen Folgen hat sich der Koalitionsausschuss von CDU, CSU und SPD am Dienstagabend auf die Einführung eines unechten „Bestellerprinzips“ im Wohnraumvermittlungsgesetz geeinigt. In der Praxis bedeutet dies, dass künftig in fast allen Fällen die Vermieter die Provision für die Wohnungsvermittlung zu zahlen haben. Wohnungssuchende werden damit künftig deutlich weniger freie Wohnungen angeboten bekommen. „Die Regelung bricht eindeutig mit dem Koalitionsvertrag und ist nicht verfassungsgemäß“, sagt Jens-Ulrich Kießling, Präsident des Immobilienverbands IVD. „Sobald das Gesetz in Kraft tritt, werden wir eine Verfassungsbeschwerde einreichen“, sagt Kießling. „Gegen die Form des unechten Bestellerprinzips bestehen erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken, die der Mainzer Staatsrechtslehrer Prof. Dr. Friedhelm Hufen in einem Rechtsgutachten festgestellt hat.“

Gemäß Koalitionsvertrag sollte im Rahmen der Wohnungsvermittlung bei der Frage, wer den Makler bezahlt, das marktwirtschaftliche Prinzip gelten. Es sollte derjenige den Makler bezahlen, der ihn bestellt. Dabei sollte es möglich sein, dass sowohl Vermieter wie auch Wohnungssuchende den Makler bestellen können. „Fälle, in denen der Mieter die Provision zahlt, sind nach der vorgeschlagenen Formulierung des Gesetzes rein theoretischer Natur und praktisch nicht denkbar“, erklärt Kießling. Die Konsequenz werde sein, dass Makler keine Aufträge durch Wohnungssuchende mehr annehmen würden. „Das Risiko, dass die Wohnung dem Suchenden nicht zusagt und der Wohnungsvermittler die Wohnung aufgrund der nun vorliegenden Gestattung keinem anderen Interessenten provisionspflichtig anbieten kann, ist für den Vermittler zu hoch“, sagt Kießling. „Davon betroffen sind insbesondere Wohnungssuchende, die von einer Stadt in die andere umziehen. Ein Makler kann ihm keine Wohnung mehr anbieten, die er schon in seinem „Bestand“ hat, auch wenn der Wohnungsuchende dafür bezahlen möchte. Das ist praxisfremd und wird den Interessen von Wohnungssuchenden nicht gerecht.“

Berlin, 25. Februar 2015

 

 

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