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01.01.2016

Immobilienjahr 2016: Das ändert sich für Eigentümer, Vermieter und Mieter - Energieeinsparverordnung (EnEV) - höhere Anforderungen an den Neubau seit 1. Januar - Mietpreisbremse - weitere Länder ziehen nach

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01.06.2015

neues Gesetz zum Bestellerprinzip

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25.02.2015

Verfassungswidrige Entscheidung des Koalitionsausschusses bezüglich Provisionszahlungen an Makler bei Wohnraumvermittlung

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23.01.2015

Skandalentscheidung des Gerichts: ein Freibrief für "Dreckschweine" und "Schmarotzer"

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06.11.2013

IVD: Koalition will Vertragsfreiheit beim Maklervertrag abschaffen

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23.09.2013

Nach der Wahl 2 – Was ist mit der Mietpreisbremse?

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11.02.2012

Mietrecht: Vermieter haftet nicht für Wasserrohrbruch

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19.02.2011

Grundsteuer: Bei der Grundsteuer ist das Land gespalten. Bis zum Jahresende sollen verschiedene Modelle getestet werden. Ein Gesetz zur einheitlichen Erhebung in ganz Deutschland kann erst im nächten Jahr erarbeitet werden, weil über die Berechnung

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17.09.2009

Aktueller Steuerlicher Hinweis für Hauseigentümer

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05.06.2009

Gericht klärt Informationsbedürfnis: Bei Internetzugang darf keine Parabolantenne an die Fassade

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25.05.2009

Nebenkostenzahlungspflicht des Mieters auch bei vorzeitiger Rückgabe

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28.04.2009

Thema Finanzkrise: Käufer finden keine Miethäuser mehr - Trotz hoher Nachfrage wollen Eigentümer ihre Immobilien nicht abgeben

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20.03.2009

Mietrecht Wohnungsmarkt: Kein Recht auf Rücktritt vom Mietvertrag

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04.10.2007

Mannheim hat sich laut einer aktuellen Studie besser entwickelt als manch andere Großstadt

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02.10.2007

Die Nachfrage nach preisgünstigem Wohnraum wird steigen

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25.05.2009

Nebenkostenzahlungspflicht des Mieters auch bei vorzeitiger Rückgabe


Der Mieter muss die Nebenkosten auch für die letzten beiden Monate tragen. Daran ändert sin vorzeitger Auszug nichts. Grundsätzlich gilt, dass derjenige die Nebenkosten zu tragen hat, der über die Räume verfügen kann. ... Wenn der Mieter sich für einen früheren Auszug entscheidet, ändert dies nichts an der bestehenden Nutzungsmöglichkeit. Der Entschluss des Mieters vorzeitig auszuziehen, darf nicht zu Lasten des Vermieters gehen. Dies ist auch durch die Rechtsprechung bestätigt worden (BGH NJW 2003, Seite 2902)...

 

Quelle "Die Welt" 25. Mai 2009 Rubrik Finanzen, Seite 15, Bodo Dezutschmann, Sprecher des Ausschusses für Miet- und Wohnungseigentumsrecht beim Kölner Anwaltverein

 

 

 

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