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05.06.2009
Mit Parabolantennen läst sich die ganze Welt auf den heimischen Fernseher holen. Vor allem ausländische Mieter möchten deshalb gern eine "Schüssel" instalieren. Vermieter, die damit nicht einverstanden waren, hatten in der Vergangenheit vor gericht meist schlechte Karten. EinGericht hat aber bereits entschieden. dass ein schneller Internetzugang ausreichend sien kann.
Wenn Mieter und Vermieter um eine Parabolantenne ringen, dann prallen zwei Grundrechte aufeinander. 1994 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, es sei ein aus Artikel 5 des Grundgesetzes resultierender Anspruch, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert unterichten zu können. Das müsse bei Streitigkeiten um Satellitenenmpfangsanlagen berücksichtigt werden. Allerdings sei dieser Anspruch mit dem Eigentumsrecht des Vermieters nach Artikel 14 des Grundgesetzes abzuwägen. Denn mit einer störenden Parabolantenne werde das Eigentum beeinträchtigt...
Seit Breitband-Internet in immer mehr Haushalten verfügbar ist können Mieter auf den TV Empfang per Computer verwiesen werden.
Das Amtsgericht Frankfurt a. main hat als erstes deutsches Gericht sich dem Online-Argument angeschlossen...
(Az 33 C 3540/07-31)
Quelle: "Die Welt" Freitag 5. Juni 2009 Rubrik Immobilien