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Aktuelles
News

01.01.2016

Immobilienjahr 2016: Das ändert sich für Eigentümer, Vermieter und Mieter - Energieeinsparverordnung (EnEV) - höhere Anforderungen an den Neubau seit 1. Januar - Mietpreisbremse - weitere Länder ziehen nach

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01.06.2015

neues Gesetz zum Bestellerprinzip

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25.02.2015

Verfassungswidrige Entscheidung des Koalitionsausschusses bezüglich Provisionszahlungen an Makler bei Wohnraumvermittlung

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23.01.2015

Skandalentscheidung des Gerichts: ein Freibrief für "Dreckschweine" und "Schmarotzer"

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06.11.2013

IVD: Koalition will Vertragsfreiheit beim Maklervertrag abschaffen

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23.09.2013

Nach der Wahl 2 – Was ist mit der Mietpreisbremse?

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11.02.2012

Mietrecht: Vermieter haftet nicht für Wasserrohrbruch

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19.02.2011

Grundsteuer: Bei der Grundsteuer ist das Land gespalten. Bis zum Jahresende sollen verschiedene Modelle getestet werden. Ein Gesetz zur einheitlichen Erhebung in ganz Deutschland kann erst im nächten Jahr erarbeitet werden, weil über die Berechnung

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17.09.2009

Aktueller Steuerlicher Hinweis für Hauseigentümer

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05.06.2009

Gericht klärt Informationsbedürfnis: Bei Internetzugang darf keine Parabolantenne an die Fassade

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25.05.2009

Nebenkostenzahlungspflicht des Mieters auch bei vorzeitiger Rückgabe

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28.04.2009

Thema Finanzkrise: Käufer finden keine Miethäuser mehr - Trotz hoher Nachfrage wollen Eigentümer ihre Immobilien nicht abgeben

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20.03.2009

Mietrecht Wohnungsmarkt: Kein Recht auf Rücktritt vom Mietvertrag

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04.10.2007

Mannheim hat sich laut einer aktuellen Studie besser entwickelt als manch andere Großstadt

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02.10.2007

Die Nachfrage nach preisgünstigem Wohnraum wird steigen

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17.09.2009

Aktueller Steuerlicher Hinweis für Hauseigentümer


Als Anlageobjekte können sogenannte Sanierungsimmobilien erworben werden. Steuerliche Vorlteile bieten sich insbesondere bei denkmalgeschützten Objekten, da dann die Sanierungskosten über einen vergleichweise kurzen Zeitraum steuerlich geltend gemacht werden können.

 

Der steuerliche Vorteil solcher Kapitalanlagen hängt nun entscheidend davon ab, dass ein möglichst großer Teil des Kaufpreises auf die Sanierungskosten entfällt. Insoweit entsteht allerdings oftmals Steit mit der Finazverwaltung über die sachgerechte Aufteilung des Kaufpreises. Das Finanzgericht Thüringen hat insoweit in mehrern Urteilen zu Gunsten der Anleger entschieden. Dem folgt nun auch die Finanzverwaltung. Nur noch in solchen Fällen ist eine vom Kaufvertrag abweichende Kaufpreisaufteilung vorzunehmen, in denen der Grund und Boden nicht unwesentlich unter dem Bodenrichtwert und/oder die Altbausubstanz unter dem Einstandswert vom Bauträger bzw. Initiator veräußert wurde. Ansonsten ist der vertraglichen AUfteilung zu folgen.

 

-> Dies zeigt, dass der Aufteilung des Kaufpreises im Kaufvertrag ein große Bedeutung beizumessen ist. Diese Aufteilung sollte unter Ausnutzung der bestehenden Ermessensspielräume sachgerecht sein und sorgfälltig dokumentiert werden.

 

Auch bei dem Erwerb üblicher Vermietungsobjekte sollte nach Möglichkeit bereits im Kaufvertrag eine Aufteilung des Gesamtkaufpreises auf das Gebäude, den Grund und Boden, eventuelle Gartenanlagen und eventuelle Einbauten, wie Einbauküchen, Einbauschränke o. Ä. erfolgen. Diese Aufteilung kann dann bei der Bemessung der Abschreibungen zu Grunde gelegt werden.

 

 

 

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